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Damit Sie auch während der Reparatur mobil bleiben, stellen wir Ihnen gerne einen unserer
eigenen Unfallersatzwagen zur Verfügung.

Als Geschädigter (Haftpflichtschaden) haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen während der
Reparaturdauer, das heißt, die Kosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Allerdings sollten Sie auch hier beachten, dass generell eine Schadenminderungspflicht besteht.

Wenn Ihr Fahrzeug noch im verkehrssicheren Zustand ist, sollten Sie die Reparatur also so
terminieren, dass möglichst wenige Ausfalltage anfallen. Lassen Sie sich hierzu gerne von uns
beraten.

Bei selbstverursachten Schäden (Kaskoschaden), hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag ab.
Welchen Tarif haben Sie abgeschlossen? Gegebenenfalls bringen wir das gerne für Sie in
Erfahrung.