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Vom Parkplatzrempler bis zum Hagelschaden
– wenn möglich, beseitigen wir kleine Dellen ohne dass der Lack Schaden nimmt.

Für Hagelschäden ist die Teilkaskoversicherung zahlungspflichtig. Wenn Sie nach einem Unwetter mit Hagel einen Schaden an Ihrem Fahrzeug feststellen, sollten Sie den Schaden umgehend Ihrer Kfz-Versicherung melden. Die Versicherung wird Sie dann informieren, wie weiter zu verfahren ist. In der Regel besichtigt ein von der Versicherung beauftragter Gutachter das Fahrzeug. Gibt es in einer Region viele Schäden, werden manchmal Sammeltermine angesetzt, die Versicherung teilt Ihnen dann mit, wann und wo Sie Ihr Fahrzeug zur Besichtigung vorführen können. Mit speziellen Dellenreflektoren können Sachverständige auch Schäden erkennen, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Auch wenn der Gutachter keinen Schaden feststellen kann, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Begutachtung.

Nach der Besichtigung können Sie einen Reparaturtermin mit uns vereinbaren. Bringen Sie das Gutachten der Versicherung mit, damit wir bei Abweichungen gegebenenfalls Kontakt mit dem Gutachter aufnehmen können.

Wenn möglich, werden die Dellen sanft instandgesetzt, ohne dass der Lack beschädigt wird. Ist der Schaden so stark, dass der Lack bereits beschädigt ist, muss neu lackiert werden. Bei besonders starken Blechschäden können auch einzelne Teile komplett erneuert werden. Alle diese Arbeiten führen wir in unserem Hause durch.

Gut zu wissen:

Tipps für den Besichtigungstermin: